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Infos aus der Rechtsabteilung

Erkrankung an COVID- 19 als Dienstunfall?

Eine Anerkennung der Erkrankung infolge der Infektion mit COVID-19 als Dienstunfall ist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 46 Abs. 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtV)G als Dienstunfall grundsätzlich möglich.