Eine Anerkennung der Erkrankung infolge der Infektion mit COVID-19 als Dienstunfall ist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 46 Abs. 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtV)G als Dienstunfall grundsätzlich möglich.
Pressemitteilung: Politik legt Fahrplan für weitere Schulöffnung vor
Kein Sprint, sondern ein Marathon
Präsidentin Fleischmann: Der Fahrplan für die Schulen ist ehrgeizig und kritisch zu begleiten. Der Schutz aller hat oberste Priorität. Klare Marschrichtung, klare Kommunikation: Fehlanzeige! Profis an den Schulen brauchen Unterstützung. Krise als...
Untertraubenbach. Am vergangenen Samstag fanden in der Stockschützenhalle in Untertraubenbach die inzwischen 28. Bayerischen Lehrermeisterschaften für das Jahr 2020 im Eisstockschießen statt. Insgesamt 28 Damen und Herren aus Oberbayern,...