Sie haben gewählt und unser aktueller Bezirksvorstand steht wie immer tatkräftig an Ihrer Seite!
Zum Beginn des neuen Schuljahres sind es die gleichen beiden großen Themen, die die Lehrerinnen und Lehrer an den Oberpfälzer Schulen bewegen:
Das Hausrecht wird geschützt durch § 123 „Hausfriedensbruch“ und § 124 „Schwerer Hausfriedensbruch“ des Strafgesetzbuchs (StGB). Wie ist es in der Schule anzuwenden?
Beitrag von Udo Behn, BLLV-Rechtsabteilung Opf.
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