Das Hausrecht wird geschützt durch § 123 „Hausfriedensbruch“ und § 124 „Schwerer Hausfriedensbruch“ des Strafgesetzbuchs (StGB). Wie ist es in der Schule anzuwenden?
Oberpfalz. Der Bezirksausschuss des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) Oberpfalz tagte am Freitagnachmittag digital und bestätigte den neuen Bezirksvorsitzenden Manuel Sennert, der für Katja Meidenbauer nachrückt, mit 93 % Prozent der Stimmen.