Unsere alte Website finden Sie ab sofort hier:
Zum Beginn des neuen Schuljahres sind es die gleichen beiden großen Themen, die die Lehrerinnen und Lehrer an den Oberpfälzer Schulen bewegen:
Das Hausrecht wird geschützt durch § 123 „Hausfriedensbruch“ und § 124 „Schwerer Hausfriedensbruch“ des Strafgesetzbuchs (StGB). Wie ist es in der Schule anzuwenden?
Beitrag von Udo Behn, BLLV-Rechtsabteilung Opf.
Lerne alle Kandidat*innen des BLLV Oberpfalz für die kommende Personalratswahl kennen!
Manuel Sennert Stellvertr. Vorsitzender Ringstr. 3 92712 Pirk Tel.: 0961/4703260 Email
Manfred Seidl
Ahornstraße 17
93195 Wolfsegg
mitglieder(at)oberpfalz.bllv.de