Rechtsabteilung NEU
Hausrecht an Schulen
Das Hausrecht wird geschützt durch § 123 „Hausfriedensbruch“ und § 124 „Schwerer Hausfriedensbruch“ des Strafgesetzbuchs (StGB). Wie ist es in der Schule anzuwenden?
Beitrag von Udo Behn, BLLV-Rechtsabteilung Opf.