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Rechtsabteilung NEU

Hausrecht an Schulen

Das Hausrecht wird geschützt durch § 123 „Hausfriedensbruch“ und § 124 „Schwerer Hausfriedensbruch“ des Strafgesetzbuchs (StGB). Wie ist es in der Schule anzuwenden?

Beitrag von Udo Behn, BLLV-Rechtsabteilung Opf.